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Nachrichtenarchiv Februar 2021

Digitale Inforeihe - Mitgliederversammlungen in Zeiten von Corona

18. Feb 2021

In Zeiten von abgesagten Präsenzfortbildungen wollen wir euch einladen, die Zeit des Lockdowns zu nutzen, um euch für eure Vereinsarbeit fit bzw. auf dem neusten Stand zu halten. Wir liefern euch praxisbezogene Informationen, die eure Arbeit direkt beeinflussen und nutzen können - kurz und einfach sowie kostenfrei und online.

Online Termin: Mittwoch 24.02.21 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

In Zeiten von abgesagten Präsenzfortbildungen wollen wir euch einladen, die Zeit des Lockdowns zu nutzen, um euch für eure Vereinsarbeit fit bzw. auf dem neusten Stand zu halten. Wir liefern euch praxisbezogene Informationen, die eure Arbeit direkt beeinflussen und nutzen können - kurz und einfach sowie kostenfrei und online.

Bild NRW Frau Milz

Videokonferenz mit Staatssekretärin Andrea Milz

12. Feb 2021

Staatssekretärin Andrea Milz ist immer mit dem Ohr an der Basis und deshalb hat Sie sich mit dem StadtSportBund Dortmund und einigen Vereinsvertretern in einer 90-minütige Videokonferenz bezgl. der Wirksamkeit der Hilfsprogramme in dieser Pandemie, digitalen Angeboten, dem Wiedereinstieg und auch über die Wünsche der Vereine an die Politik ausgetauscht.

Ehrung Dieter Schumann 2021

Überraschung für Boxsportler Dieter Schumann

08. Feb 2021

Am 1. Februar 2021 wurde dem langjährigen DBS-Vorsitzende Dieter Schumann im Rahmen der Dortmunder Sportlerehrung 2020, durch die RN-Sportredakteurin Petra Nachtigäller, ein Sonderpreis für sein „Lebenswerk Boxen“ überreicht. Dieter Schumann, der zu diesem Interview extra ins Dortmunder Box-Leistungszentrum eingeladen wurde, hatte mit dieser Ehrung natürlich nicht gerechnet.

Info für Sportvereine in Dortmund - Insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit

05. Feb 2021

SSB Newsletter 2021 Nr. 1 
Vereinbarungen zum Kinderschutz (§ 72a Sozialgesetzbuch VIII) mit dem Jugendamt der Stadt Dortmund und Erstellung von Präventionskonzepten

Liebe Vereinsvertreter*innen,

seit dem 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft.
In § 72 a Achtes Buch (SGB VIII) ist im Sinne des Kinderschutzes der Tätigkeitsausschluss von einschlägig vorbestraften Personen festgeschrieben. In Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen Träger, dem Jugendamt der Stadt Dortmund, und den Organisationen wird u. a. festgehalten, dass die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse erfolgen muss.

Digitale Inforeihe - Fördermöglichkeiten

03. Feb 2021

In Zeiten von abgesagten Präsenzfortbildungen wollen wir euch einladen, die Zeit des Lockdowns zu nutzen, um euch für eure Vereinsarbeit fit zu halten.
Wir liefern euch praxisbezogene Informationen, die eure Arbeit direkt beeinflussen können.

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