Die Undichtigkeit der Dachhaut kann leider mit den konventionellen Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr behoben werden. Aus diesem Grund ist ein Sachverständiger für Dachtechnik mit der Begutachtung des Daches beauftragt. Dieser überprüft darüberhinaus die möglichen Sofortmaßnahmen, zur Wiederaufnahme des Hallenbetriebes .
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Einschränkung und werden Sie umgehend informieren, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Städtische Immobilienwirtschaft
Immobilienbetrieb
Königswall 14
44122 Dortmund