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Die Organisationsstruktur des SSB Dortmund:

Die Mitgliederversammlung

ist das oberste Organ des SSB. Sie ist für Beschlussfassung und Kontrolle aller SSB-Angelegenheiten, soweit die Satzung diese Aufgaben nicht anderen Organen übertragen hat, zuständig. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der Sportvereine sowie den weiteren Organen des SSB:

Der Fachverbandsausschuss ist das höchste Gremium in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen. Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Fachverbände oder ihren Vertretern, dem Vorstand sowie je 2 Vertretern der Sportjugend und des Gleichstellungsbeauftraten sowie dem Beirat.
Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Beratung und Beschlussfassung grundsätzlicher Angelegenheiten
  • Beschlussfassung über außerordentliche Mitgliedschaft im SSB
  • Aufgaben die von der Mitgliederversammlung dem Hauptausschuss übertragen worden sind
  • Beratung von Ausschussangelegenheiten mit den Ausschussvorsitzenden
  • Wahl von drei Delegierten für den Beirat und deren Nachwahl
  • Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen mit Ausnahme der Jugend- und der Frauenordnung

Der Beirat ist das unterstützende, beratende und kontrollierende Gremium für die Arbeit des
Vorstandes und wird für 4 Jahre gewählt.
Er besteht aus:

  • 4 Delegierten, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und
  • 3 Delegierten, die vom Fachverbandsausschuss gewählt werden.

Zu den Aufgaben des Beirates gehören:

  • Wahl eines Sprechers des Beirates und seines Stellvertreters
  • Einsetzung von bis zu 4 Referenten im Einvernehmen mit dem Vorstand
  • Einsetzung des Geschäftsführers im Einvernehmen mit dem Vorstand und Zustimmung über den Anstellungsvertrag
  • Berufung und Abberufung der eingesetzten Vorstandsmitglieder
  • Einsetzung des Nachfolgers eines ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes auf Vorschlag des Vorstandes bis zur nächsten Mitgliederversammlung
  • Zustimmung zum Kauf und Verkauf von Grund und Boden und Immobilien
  • Zustimmung zur Fremdmittelaufnahme
  • Bestätigung des Stellenplans

Der Vorstand erfüllt die Aufgaben des SSB und vertritt die Interessen aller seiner Mitglieder
nach innen und außen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten
anwesend sind.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem Vorstandsvorsitzenden
  • dem stellv. Vorsitzenden „Finanzen“
  • dem stellv. Vorsitzenden „Sport“
  • dem Vorsitzenden der Sportjugend oder seinem Vertreter
  • der Vorsitzenden des Frauenbeirates oder ihrer Vertreterin
  • dem Geschäftsführer
  • bis zu 4 Referenten mit definierten Aufgaben

Die Sportjugend im SSB führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen
selbständig
. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr über den Haushalt zufließenden
Mittel. Alles Nähere regelt die Jugendordnung.

Der Hallenausschuss regelt die Vergabe der Nutzungsrechte aller städtischen Sporthallen an Wochenenden und Feiertagen. Ebenfalls koordiniert er sämtliche Trainingszeiten in den Sporthallen.

Der Hallenausschuss setzt sich zusammen aus:

  • einem Vorstandsmitglied des SSB als dem Ausschussvorsitzenden
  • einem Vertreter des Fachverbandes Basketball
  • einem Vertreter des Fachverbandes Handball
  • einem Vertreter des Fachverbandes Volleyball
  • dem Geschäftsführer des SSB
  • einem Vertreter der Stadt Dortmund - Sport- und Freizeitbetriebe, Geschäftsbereich Sport

Verfahrensweise der Vergabe

Bei der Vergabe werden alle Sportverbände und -vereine gleichermaßen berücksichtigt, wobei die Meisterschaftsspiele der Hallensportarten vorrangig gesehen werden. Anträge auf Zuteilung von Sporthallen sind bis zum 30. April eines jeden Jahres für Veranstaltungen von September bis April des folgenden Jahres durch die Fachverbände bzw. durch die Vereine bei den Sport- und Freizeitbetrieben / Geschäftsbereich Sport schriftlich einzureichen.

zur Gleichstellungsbeauftragten

1. Der Gleichstellungsbeauftragte vertritt die Gleichstellung der Geschlechter. Der Gleichstellungsbeauftragte unterstützt in allen Belangen des Sports die Maßnahmen, die auf die Gleichstellung von Frau und Mann Auswirkungen haben oder haben könnten. Gemäß § 20 kann ein unterstützender Ausschuss gebildet werden.

2. Zu den Aufgaben des Gleichstellungsbeauftragten gehören die Beratung und Unterstützung der Dortmunder Sportvereine in Fragen der Gleichstellung.

3. Der Gleichstellungsbeauftragte wird für vier (4) Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.

4. Näheres regelt die Gleichstellungsordnung.

Die Tätigkeit der Organe richtet sich nach der Satzung und den Ordnungen des SSB.