Das Gesetz trifft rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Die Sportvereine dürfen dem Übungsleiter nun eine jährlichen Freibetrag von 2.400,- Euro (bisher 2.100,- Euro) auszahlen.
Der Ehrenamtsfreibetrag, z. B. für Vorstände, steigt von 500,- auf 720,- Euro jährlich. Mit diesem Gesetz treten auch entschärfte Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder in Einkommenssteuer und Zivilrecht in Kraft.
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