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Untersuchungspflicht auf Legionellen im Warmwassersystem

18. Februar 2014

SSB Newsletter 2014 Nr. 5

Liebe Dortmunder Sportanlagenbetreiber und Vereinsvertretungen,

das Gesundheitsamt Dortmund bittet den StadtSportBund Dortmund folgende wichtige Informationen über die "Untersuchungspflicht auf Legionellen im Warmwassersystem" an Sie weiterzuleiten:
Vereine, welche Turnhallen oder andere Sportstätten nutzen, die im kommunalen Besitz sind, müssen sich um die Trinkwasseruntersuchungen nicht kümmern - hier werden die notwendigen Untersuchungen von den Kolleginnen und Kollegen des Stadtamtes 65 veranlasst.

Der SSB bittet seine Mitgliedsvereine, die eigene Anlagen betreiben darum, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen und leitet diesbezüglich die folgenden Informationen weiter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Trinkwasser vermehren und schwerwiegende Erkrankungen verursachen können. In der Bundesrepublik wird von bis zu 20.000 Erkrankungen im Jahr ausgegangen. Aus diesem Grund werden die Legionellen in der Trinkwasserverordnung besonders berücksichtigt. Die Trinkwasserverordnung regelt diverse Untersuchungs- und Handlungspflichten, welchen Sie als Sportanlagenbetreiber nachkommen müssen. Dazu gehört unter anderem auch die Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen.

Wesentliche Punkte sind nachfolgend aufgeführt:

• Trinkwasseruntersuchungen zur Bestimmung der Legionellenkonzentration müssen einmal jährlich durchgeführt werden. Bitte senden Sie uns die Befunde zu.
• Der Unternehmer und sonstige Inhaber beauftragt ein Trinkwasserlabor mit der Entnahme und Untersuchung von Proben und trägt die Kosten der Untersuchung (sollten Sie lediglich Mieter in dem Gebäude sein, in dem Ihre Einrichtung betrieben wird, leiten Sie bitte dieses Schreiben an Ihren Vermieter weiter). Eine aktuelle Liste der zugelassenen Trinkwasserlabore in NRW finden Sie unter: http://www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/tw_ustellen.htm .
• Für Legionellen wurde ein „technischer Maßnahmenwert“ von 100 KBE pro 100 ml festgelegt. Wird der technische Maßnahmenwert in einer Trinkwasserinstallation überschritten, muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden. In diesem Falle sind diverse Punkte umzusetzen, welche Ihnen dann vom Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Petra Sendke
Gesundheitsamt
Umwelt- u. Infektionshygiene
Hövelstraße 8
Raum 509
Tel. 0231 50-23593
Fax 0231 50-23592
psendke@stadtdo.de  

Mit freundlichen Grüßen
aus dem StadtSportBund Dortmund

Das SSB-Team

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