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In diesem Zusammenhang erinnert der SSB Dortmund seine Sportvereine daran, dass uns noch einige aktuelle Freistellungsnachweise fehlen. Wir bitten Sie daher, uns fehlende Nachweise zukommen zu lassen. Sollten Sie Fragen haben, ob und welcher Bescheid uns vorliegt, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.
Neben der Förderung durch den LSB gibt es zusätzlich eine kommunale Förderung, die aber nur bei vorliegendem Freistellungsbescheid ausgezahlt werden wird. Der Freistellungsbescheid gilt in der Regel 3 Jahre, für die Auszahlung der kommunalen Zuschüsse darf er maximal 5 Jahre alt sein.
Mit sportlichen Grüßen
Das SSB-Team