Startseite Service News FÖRDERUNG DER ÜBUNGSARBEIT 2014: ANTRAGSFRIST ENDET!!!

FÖRDERUNG DER ÜBUNGSARBEIT 2014: ANTRAGSFRIST ENDET!!!

23. Mai 2014

SSB Newsletter 2014 Nr. 14

Liebe Vereinsvertretungen,

wer die Übungsleiter-Zuschüsse für seinen Verein noch nicht beantragt hat, der sollte sich beeilen. Denn die Antragsfrist neigt sich dem Ende zu. Noch bis zum 31. Mai 2014 ist es möglich, den Antrag auf Förderung der Übungsarbeit in Papierform oder direkt online zu stellen.

Weitere Informationen, Antragsformular zum Herunterladen und Anleitungsvideo für den Online-Antrag finden Sie hier.

Direkt zum Online-Antrag geht es hier.

In diesem Zusammenhang erinnert der SSB Dortmund seine Sportvereine daran, dass uns noch einige aktuelle Freistellungsnachweise fehlen. Wir bitten Sie daher, uns fehlende Nachweise zukommen zu lassen. Sollten Sie Fragen haben, ob und welcher Bescheid uns vorliegt, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.
Neben der Förderung durch den LSB gibt es zusätzlich eine kommunale Förderung, die aber nur bei vorliegendem Freistellungsbescheid ausgezahlt werden wird. Der Freistellungsbescheid gilt in der Regel 3 Jahre, für die Auszahlung der kommunalen Zuschüsse darf er maximal 5 Jahre alt sein.

Mit sportlichen Grüßen
Das SSB-Team

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