Deshalb bitten wir alle durch Unwetter geschädigte Vereine, dem SSB die Schäden mitzuteilen. Der SSB wird die gemeldeten Schäden an die Kommune weiterleiten, um eventuelle Zahlungen aus dem Hilfsfond der Landesregierung abzusichern. Des Weiteren leiten wir die Schadensmeldungen an den LSB NRW weiter, der ebenfalls Hilfeleistungen in Aussicht gestellt hat.
Wir benötigen bis zum 12.09.2014 folgende Unterlagen von den betroffenen Sportvereinen:
Kurze Beschreibungen des Schadens (ggf. Fotos), Summe des Schadens (Kostenvoranschläge oder Rechnungen), Bescheinigungen über Versicherungsleistungen.
In der Präsidiumssitzung des LSB NRW am 23.10.2014 wird über eine unbürokratische Hilfe für die Vereine anhand der gesendeten Schadensmeldungen entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Das SSB Team