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Antragstellung auf Förderung der Übungsarbeit auch in 2015 möglich!

27. Februar 2015

SSB Newsletter 2015 Nr. 8

Der SSB Dortmund informiert seine Vereine über folgende Fördermöglichkeit seitens des LSB NRW:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch 2015 können die Sportvereine wieder Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen. Die Antragstellung ist vom 02. März bis zum 01. Juni 2015 möglich.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.

Hier geht es direkt zum Antrag auf Förderung der Übungsarbeit:
Antrag auf Förderung der Übungsarbeit online stellen.
Klicken Sie auf den Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein, es sind die gleichen, die Sie schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben.
 
Hier gibt es ein Anleitungsvideo für die Antragstellung online, den Antrag in Papierform und die Richtlinien zur Förderung der Übungsarbeit.
 
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an den LSB NRW wenden.

Kontakt:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Frau Streyer (0203) 7381-936
Frau Semerci (0203) 7381-910
Herr Bergmann (0203) 7381-935
Herr Metz  (0203) 7381-619  
uebungsarbeit@lsb-nrw.de 

 
Mit freundlichen Grüßen
Das SSB Team

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