Alle Sportvereine und Fachschaften haben in den letzten Tagen Post von der Stadt Dortmund zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (§ 72a SGB VIII) erhalten. Zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen verlangt das Jugendamt Dortmund den Abschluss von Vereinbarungen durch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Das Gesetz ist seit 01.01.2012 in Kraft und die Umsetzung für Dortmund wurde im November 2014 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen.
Mit den Vereinbarungen bestätigen die Vereine und Fachschaften, dass sie keine einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen und auch regelmäßig überprüfen, ob ihre Mitarbeiter/-innen persönlich geeignet sind, in dem sie sich u. a. erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen.
Auf Informationsveranstaltungen kann man sich zu den Zusammenhängen informieren und beraten lassen und ggf. bereits unterschriebene Vereinbarungen abgeben.
Der StadtSportBund Dortmund e. V. und die Sportjugend Dortmund rufen die Vertreter der Vereine und Fachschaften auf, die Informationsveranstaltungen, die das Jugendamt gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendarbeit durchführt, wahrzunehmen.
Hier noch einmal die Termine und Veranstaltungsorte:
- Montag, 13.04.2015, 19:00-21:00 Uhr Jugendfreizeitstätte Hörde (Saal), Clarenberg 35, 44263 Dortmund
- Dienstag, 14.04.2015, 19:00-21:00 Uhr Haus der offenen Tür, Kinder- und Jugendzentrum der katholischen Kirchengemeinde St. Remigius Do-Mengede (Saal), Burgring 33, 44359 Dortmund
- Mittwoch, 15.04.2015, 19:00-21:00 Uhr Fritz-Henßler-Haus/Haus der Jugend (Café), Geschwister-Scholl-Str. 33-37, 44135 Dortmund
- Donnerstag, 16.04.2015, 18:00-20:00 Uhr Franz-Stock-Haus der katholischen Kirchengemeinde St. Clemens (Saal), Flughafenstr. 50, 44309 Dortmund
Mit freundlichen Grüßen
SSB Dortmund und der Sportjugend Dortmund