Die bisherigen Vergütungssätze WR-KS (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_ks.pdf) werden entsprechend angepasst und gelten dann nur noch für Tanzkurse. Konkret wird Abschnitt I, Ziffer 2, in den Tarifen WR-KS gestrichen.
Für Sportvereine hat dies folgende Auswirkungen:
1. Die vom DOSB geschlossene Zusatzvereinbarung ist von den neuen Tarifen nicht betroffen.
2. Der bisherige Tarif WR-KS hat ab 1. Juli 2015 einen deutlich geringeren Geltungsbereich.
3. Für die Fitness- und Gesundheitsangebote gilt dann – sofern sie nicht pauschal abgegolten sind – der neue Vergütungssatz WR-KS-F, der zu preislichen Erhöhungen führt.
Leider hat das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der GEMA diese Tarife bereits genehmigt, sodass kein Ansatzpunkt erkennbar ist, noch etwas gegen die neue Tarifstruktur zu unternehmen. Es muss damit gerechnet werden, dass die GEMA auch einen Anlauf unternehmen wird, ab 2017 Einschränkungen in Ziffer 3 (m) unserer Zusatzvereinbarung vorzunehmen.
Bedauerlicherweise erwähnt die GEMA offenbar in ihren derzeitigen Anschreiben an die Sportvereine nichts von der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag und erweckt dadurch bei einigen Vereinen sicher den Eindruck, es müssten sämtliche Kurse angemeldet und lizensiert werden. Somit bleibt festzuhalten, dass die derzeit von der GEMA versandten Schreiben nur Kurse betreffen, die bereits heute nicht unter die erwähnte Zusatzvereinbarung fallen.
Der neue Tarif für Fitness- und Gesundheitskurse (WR-KS-F) ist dieser E-Mail bzw. Newsletter angehängt und in Kürze auch auf der DOSB-Homepage abrufbar (http://www.dosb.de/de/service/download-center/recht-steuern/).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Frank-Michael Rall
Pressesprecher
Ramona Clemens
Pressereferentin
Stabsstelle Presse
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