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Informationsschreiben des Landessportbund
Die Coronakrise hat auch die Sportvereine in NRW hart getroffen. Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebs seit Mitte März stellen sich zahlreiche Fragen für Vereinsvorstände, einige Vereine fürchten gar um ihre Existenz. In dieser Situation setzen wir uns intensiv dafür ein, dass Sportvereine Zugang zu den verschiedenen staatlichen Hilfsprogrammen erhalten. Dabei arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit der für den Sport zuständigen Abteilung der Staatskanzlei NRW zusammen.
1. Soforthilfen
Hierzu konnten wir vergangenen Freitag einen ersten Erfolg erzielen: Sportvereine sind im Soforthilfeprogramm des Bundes, das in NRW über die Bezirksregierungen abgewickelt wird, grundsätzlich antragsberechtigt, siehe hierzu die Pressemeldung der Staatskanzlei vom 27.03.2020 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfe-fuer-den-sport-nrw-rettungsschirm-auch-offen-fuer-uebungsleiter-und. Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen und Zugang zum Antragsverfahren unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Diese Seite wird im Moment kontinuierlich überarbeitet. Achtung: Ein Antrag ist nur online möglich! Vereine können dabei je nach Zahl ihrer Beschäftigten Soforthilfen von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro beantragen.
Bitte lassen Sie sich nicht durch das für Vereine wenig passende Onlineformular irritieren. Nicht alle Felder sind Pflichtfelder, einige Vereine haben bereits am vergangenen Freitag einen Antrag gestellt und binnen 24 Stunden ihre Hilfszusage erhalten.
Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragsberechtigung sorgfältig durch. Eine Orientierungshilfe, welche Tätigkeiten Ihres Vereins als unternehmerisch einzustufen sind, haben wir für Sie hier bei VIBSS hinterlegt.
Grundsätzlich Zugang zur o. g. Soforthilfe haben auch hauptberuflich selbständig tätige Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die für Ihren Verein tätig sind. Bitte informieren Sie sie entsprechend und weisen hier ebenfalls auf die Notwendigkeit hin, die auf der o. g. Website genannten Antragsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen.
2. Kurzarbeit
Viele Sportvereine sind auch Arbeitgeber. Sie können wie jeder andere Arbeitgeber das Instrument der Kurzarbeit nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
3. Kreditprogramme der KFW und NRW.BANK sowie weitere Hilfen für Sportvereine
Zu diesen Punkten sammeln wir derzeit noch Informationen und werden Sie unverzüglich über neue Entwicklungen informieren.
Zu weiteren Fragen rund um Sportvereine in der Coronakrise finden Sie einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog (FAQs) auf unserer Website www.lsb.nrw oder unter www.vibss.de, das Land stellt unter www.land.nrw/corona weitere Hinweise zur Verfügung.
Die Extremsituation der Coronakrise verlangt Ihnen und uns viel ab, das gilt auch für alle Sportverbände und die Stadt- und Kreissportbünde. Trotzdem versuchen wir gemeinsam, für die Sportvereine ein bestmögliches Unterstützungsangebot aufrecht zu erhalten. Wir sind überzeugt, dass der organisierte Sport in NRW diese Krise meistern wird.
Bleiben Sie gesund
mit freundlichem Gruß
Stefan Klett Dr. Christoph Niessen
Präsident Vorstandsvorsitzender