Startseite Service News Infos zur Sportstättennutzung der Sport- und Freizeitbetriebe Stadt Dortmund - Geschäftsbereich Sport

Infos zur Sportstättennutzung der Sport- und Freizeitbetriebe Stadt Dortmund - Geschäftsbereich Sport

8. Mai 2020

SSB Newsletter 2020 Nr. 8

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeitigen Corona-Virus-Pandemie stehen seit geraumer Zeit auch die kommunalen Dortmunder Sportanlagen dem Freizeit- und Breitensport zur Nutzung nicht zur Verfügung.

Gemäß § 4 (4) der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.

Das alles aber unter der Bedingung, dass ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet sein muss. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Auch die Öffnung der Turn- und Sporthallen sowie der Hallen- und Freibäder soll in Kürze wieder erfolgen.

Nach Rückmeldung vieler Vereinsvorstände und nach Einschätzung des StadtSportBund Dortmund sind diese Auflagen aber gerade bei einer kurzfristigen Umsetzung nicht zu erfüllen. Dabei sind insbesondere auch die unterschiedlichen Voraussetzungen der Vereine hinsichtlich des Organisationsgrades und der finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Außerdem liegen zu vielen Fragestellungen widersprüchliche Aussagen vor (Toilettennutzung, Öffnung der Vereinsgastronomie) oder aber es fehlen klare Handlungsanweisungen.

Und auch die Beschaffung notwendiger Hilfsmittel (Desinfektion, Absperrung, Information) ist nicht mal eben über Nacht zu organisieren.

Die Stadt Dortmund ist sich daher mit dem StadtSportBund Dortmund einig, die Schließung der Sportanlagen so lange beizubehalten, bis ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept zum Trainingsbetrieb vorliegt. Hier gehen allen Beteiligten Sorgfalt und Sicherheit eindeutig vor Schnelligkeit.

Zur Vorbereitung weiterer Gespräche und die geplante Wiedereröffnung der Sportstätten empfehlen wir die Handlungsempfehlungen und –hinweise des Landessportbund NRW und insbesondere die Checkliste “Wegweiser für Vereine”, die Sie unter folgendem Link abrufen können.

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/
____________________________________________________________________________

Neuerungen des LSB NRW zur Wiedereröffnung für Vereine Stand 11. Mai 2020: https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/Wegweiser/2020-05-11_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine_FINAL.pdf
____________________________________________________________________

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, die auf der DOSB Seite veröffentlichten Richtlinien für den Wiedereinstieg innerhalb der einzelnen Sportarten sowie die 10 Leitplanken zu berücksichtigen.

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=

Wir müssen gemeinsam bei der anstehenden Aufgabe die größtmögliche Sorgfalt an den Tag legen. Steigende Fallzahlen nach Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs werden unweigerlich zu einer Rücknahme der nun beschlossenen Lockerungsmaßnahmen führen.

Der Sport hat in den vergangenen Wochen durch sein geduldiges und verantwortungsvolles Handeln einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Pandemie-Situation zu bewältigen. Lassen Sie uns diesen Weg nun im Sinne des Sports gemeinsam ohne Hektik fortsetzen.

Für Rückfragen (email: sportbetriebe@stadtdo.de) stehen wir gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

André Knoche
Sportdirektor

Zurück zur vorherigen Seite