Startseite Service News Komplexität der CoronaSchVO zugenommen – LSB Erläuterungen für Vereine!!!

Komplexität der CoronaSchVO zugenommen – LSB Erläuterungen für Vereine!!!

29. Mai 2020

SSB Newsletter 2020 Nr. 10

ab Samstag, den 30.05.2020 gilt die neue Coronaschutzverordnung. Da die Zusammenhänge für den Sportbetrieb noch komplexer geworden sind, stellen wir Ihnen hiermit die Informationen des LandesSportBund NRW zur Verfügung, der sich ständig im Austausch mit der Landesregierung befindet.

Komplexität der CoronaSchVO mit Anlagen hat zugenommen – Erläuterung für Vereine notwendig

Die neue CoronaSchVO enthält einerseits nicht alle Lockerungen, die für den 30. Mai erwartet wurden und andererseits auch Lockerungen, die nicht zu erwarten waren. Die Zahl der Querweise zwischen Paragrafen innerhalb der CoronaSchVO und zwischen CoronaSchVO und Anlagen hat zugenommen, die Zahl der Kapitel in den Anlagen ebenso. Aus unserer Sicht ist es für viele Vereine nicht mehr leistbar, diese Regelungen im Detail auszulegen und zu interpretieren. Deshalb haben wir eine Übersicht über die aktuelle Lage auf einer Seite erstellt, die eine Orientierung bieten soll, siehe Anlage hier. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden. Letztverantwortlich bleiben die handelnden Personen vor Ort. Und damit sind nicht nur Vereinsver-antwortliche, sondern auch jedes sporttreibende Mitglied und natürlich die Kommunen als wichtige Sportstättenträger gemeint.

Wichtig ist u. E. auch der Hinweis, dass es sich wie schon bei den zurückliegenden Lockerungen um grundsätzliche Möglichkeiten handelt. Weder ist eine sofortige Umsetzung geboten, noch eine bestimmte Frist, innerhalb der eine vor Ort gewünschte Umsetzung zu erfolgen hat. Wir empfehlen unverändert, alle vorhandenen Möglichkeiten individuell zu prüfen und behutsam umzusetzen, angepasst auf die örtlichen Verhältnisse und die eigenen Möglichkeiten. Wo dafür eine Zustimmung der lokalen Behörden (z. B. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte im Wettkampfsport, s. u.) oder deren Entscheidung (Öffnung kommunaler Sportstätten) notwendig ist, sind einmal mehr die Stadt- und Kreissportbünde gefragt, sich vor Ort vermittelnd und unterstützend einzusetzen.

Entscheidende Veränderungen ab dem 30.05.2020 sind (wir konnten noch nicht alle Detailfragen klären und werden zeitnah weiter informieren):

· Uneingeschränktes Training (auch Kontaktsport) im Leistungssport ist jetzt nicht nur an den Bundesstützpunkten, sondern auch an Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse indoor und outdoor möglich.

· Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen mit geeigneten Vorkehrungen (Hygiene, Infektionsschutz, Zutrittskontrolle, Einhaltung Mindestabstand) genutzt werden (Toiletten weiterhin).

· Im Freien ist auch nicht kontaktfreier Sport (also ohne Mindestabstand) als Training in Gruppen von maximal 10 Personen möglich.

· Sportfreianlagen dürfen von bis zu 100 Zuschauern betreten werden

· Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport sind nur im Freien möglich und es muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegen, das vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wurde. Dies wird aus unserer Sicht von vielen Vereinen nicht leistbar sein. Allerdings hatten wir bereits in unserem letzten Update darüber informiert, dass die meisten Fachverbände ihre Wettkämpfe ohnehin bereits vorsorglich bis zu den Sommerferien eingestellt haben. Hier wird also kein Schaden durch diese zusätzliche Vorschrift entstehen. Das gilt besonders für Teamsportarten.

· Wo Individualsportverbände noch eine Durchführung von Wettkämpfen bis zu den Sommerferien planen, empfehlen wir, dass die Fachverbände ihren Vereinen ein sportartspezifisches Muster für ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zur Verfügung stellen, das diese nutzen können, um es vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt genehmigen zu lassen. Eine erste allgemeine Hilfestellung zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes finden Sie als Anhang.

· Hallenbäder können ihre Bahnenschwimmbecken für den Schwimmsport öffnen (Details siehe Anlage zur CoronaSchVo  Kapitel VIII).

· In den Sommerferien sind Freizeiten für Kinder und Jugendliche möglich (Details siehe Anlage zur CoronaSchVo Kapitel X).
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Der SSB steht Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen gerne per E-Mail unter info@ssb-do.de oder Tel. (0231) 50 111 11 zur Verfügung. Für unsere Vereine planen wir eine gemeinsame Videokonferenz am Montag, den 08.06.2020 um 18:00 Uhr. Eine Einladung zu dieser erhalten Sie zu Beginn der nächsten Woche.

Wir freuen uns Ihnen auch weiterhin beratend zur Seite stehen zu können.

Mit sportlichen Grüßen - das SSB Team

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