Der Rat der Stadt hat am 18.06.2020 dem Verwendungskonzept zugestimmt und die neuen Sportförderrichtlinien rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen. Auf dieser Grundlage werden die Dortmunder Sportvereine zukünftig noch besser und auf weiteren Ebenen unterstützt:
1. Aus dem größten Teil der zusätzlichen Sportfördermittel für das Jahr 2020 wird ein Notfallfond für die Dortmunder Sportvereine eingerichtet. Vorrangig werden den Vereinen Sachkosten erstattet, die ihnen für die Umsetzung ihres Hygienekonzeptes zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs entstehen.
Dazu richten sie ihren formlosen Antrag mit den entsprechenden Belegkopien an n.euler@ssb-do.de.
2. Für die Qualifizierung ehrenamtlich in Dortmunder Sportvereinen tätiger Personen und zur Förderung des Einsatzes qualifizierter Trainer*Innen/ Übungsleiter*Innen und Vorstände in den Sportvereinen stellt die Stadt Dortmund für 2020 Zuschussmittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung.
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde. Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern. Je Qualifizierungsmaßnahme in der Weiterbildung (z. B. Lizenzverlängerungen) und/ oder Ausbildung kann der Verein einen Zuschuss von 80 % der Ausbildungskosten über den StadtSportBund Dortmund beantragen.
Turnhallen/flächen | 6,00 €/qm/Jahr | |
Tennishallen | 5,00 €/qm/Jahr | |
Reithallen | 0,50 €/qm/Jahr | |
Umkleidebereiche/Sanitäranlagen | 6,00 €/qm/Jahr | |
Sonstige sportlich genutzte Hallen- bzw. Innenflächen (außer Flächen in Traglufthallen) |
4,00 €/qm/Jahr |
3. Die Zuschüsse für die Unterhaltung vereinsbetriebener Anlagen sind wie folgt erhöht worden:
Reitanlagen | 400,00 €/Jahr | |
Tennisanlagen | 0,25 €/qm/Jahr | |
Sonstige Außensportanlagen | 0,50 €/qm/Jahr |
Die Förderung für Außensportanlagen erfolgt bis zu einer Höhe von maximal 10.000€/ 15.000,00 € Jahr.
4. Bereits im letzten Jahr wurde beschlossen, die Arbeit von lizensierten Vereinsmanager*innen mit bis zu 1.200 € pro Jahr zu fördern. Abhängig von der Mitgliederzahl des Vereins ist dies für bis zu drei Personen möglich. Durch eine Überarbeitung der Ausbildungsrichtlinien des LSB NRW, erhält der Verein nun schon dann eine Förderung, wenn Führungskräfte vier Module (min.1 Aufbaumodul) aus dem Angebot für angehende Vereinsmanager*innen absolviert haben. Die Ausbildungskosten werden im Rahmen der Sportförderrichtlinien der Stadt Dortmund zu einem großen Teil erstattet.
Interessierte können an folgenden Terminen direkt starten:
20-5002-46130 Referent/-in Recht und Versicherungen mit Präsenztag am 15.08.2020
20-5002-46430 Referent-in Recht und Versicherungen - Aufbaumodul mit Präsenztag am 21.11.2020
20-5002-46124 Schatzmeister/-in Basismodul mit Präsenztag am 29.08.2020
Die vom Rat beschlossenen Maßnahmen bieten Ihnen sowohl eine Unterstützung für Ihren Vereinsbetrieb als auch neue Chancen, sich zu orientieren und auszurichten. Seien Sie mutig und nutzen Sie die Initiativen, um sich neu zu orientieren.
Wir weisen an dieser Stelle nochmal darauf hin, dass die Beschlüsse rückwirkend zum 01.01.2020 gelten und damit z. B. Qualifizierungen, die im Januar 2020 stattgefunden haben, zuschussfähig sind.
Der StadtSportBund bedankt sich ausdrücklich bei den politischen Vertretern im Fachausschuss und im Rat der Stadt Dortmund für die nachhaltige Verbesserung der Fördermöglichkeiten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
der StadtSportBund Dortmund e. V.