Weiterhin wird festgehalten, dass ein Präventionsschutzkonzept zu erstellen ist sowie das Unterschreiben eines Ehrenkodex und Schulung von Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten können, erfolgen sollte. Der Erhalt von öffentlichen Jugendfördermitteln ist mit dieser Vereinbarung verknüpft.
Das Jugendamt wird in den nächsten Tagen ein Erinnerungs- und Aufforderungsschreiben versenden, um diejenigen Sportvereine zu erreichen, die bisher noch nicht ihre Vereinbarung und ihr Präventionskonzept vorgelegt haben.
Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen der SSB und die Sportjugend gerne hilfreich zur Verfügung. Wir bitten Sie, unbedingt die Vereinbarung zu unterzeichnen, um so nach außen hin zu zeigen, dass sich Ihr Verein, in jeglicher Form für den Kinderschutz ausspricht. Auf unserer Homepage informieren wir unter StadtSportBund Dortmund e. V. – Erweitertes Führungszeugnis (Bereich: Startseite, Sportjugend, Kinderschutz im Sport) (ssb-do.de) zu dem Bundeskinderschutzgesetz.
Gerne würden wir mit Ihnen Projekte zur Stärkung von Kindern wie das Theaterstück „Anne Tore - sind wir stark“ organisieren und/oder die Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Sensibilisierung durchführen.
Bitte melden Sie sich hierzu bei der Projektmitarbeiterin zum Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ Ursula Weyandt unter der Email u.weyandt@ssb-do.de oder Handy unter 0176 85611343. Zurzeit können auch digitale Austausche zum Thema stattfinden.
Auch, wenn Sie keine Jugendarbeit anbieten, ist ein Schutzkonzept sinnvoll, um Handlungsunfähigkeit im Ernstfall zu vermeiden.
Mit sportlichen Grüßen die Sportjugend Dortmund
Regina Büchle Ursula Weyandt
stellvertretende Vorsitzende Beauftragte– Prävention gegen
Bildung / Bildungsreferentin Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport