Startseite Service News Antragsstellung zur Förderung der Übungsarbeit nun noch bis zum 30.06.21 möglich!

Antragsstellung zur Förderung der Übungsarbeit nun noch bis zum 30.06.21 möglich!

10. Juni 2021

In Absprache mit der Staatskanzlei des Landes NRW wurde die Antragsfrist für das Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ bis zum 30.06.2021 verlängert.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet. Weitere Informationen (Förderrichtlinie sowie den Link zum Förderportal) finden Sie hier: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen.
Etwaige Rückfragen können Sie gerne per E-Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw oder unter (0203) 7381-985 an uns richten.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Antragsverfahren 2021

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 09.06.2021.

Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

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