Alle registrierten Flüchtlinge haben ein Anrecht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz, die auf den Vereinsbeitrag angerechnet werden können. Das Sozialamt hat uns versichert, dass ein Antrag problemlos gestellt werden kann und keine zusätzlichen Bedingungen erfüllt sein müssen
Wenn es in ihrem Verein bereits spezielle Angebote gibt, lassen Sie uns Informationen dazu zukommen, damit wir bei Anfragen auf Ihre Angebote hinweisen können.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Arbeit mit Geflüchteten haben oder individuelle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an Paul Pyka unter Tel. (0231) – 50111 07 oder per Mail p.pyka@ssb-do.de.
Sportliche Grüße
Ihr SSB- Team