Die beschlossene Einmalzahlung des Abschlags im Dezember 2022 für Gas oder Fernwärme durch den Bund gilt auch für Sportvereine ebenso wie die geplanten Gas- und Fernwärmebremse und die Strompreisbremse ab 2023.
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen.